Finanzierung

Da die Heilpädagogische Reittherapie kostenintensiv ist, haben einige Klienten Mühe die Finanzierung zu gewährleisten. Diverse Organisationen kommen für eine Kosten- übernahme oder -beteiligung in Frage. 

  • Privat, Familie und Verwandte
  • Krankenkasse
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Organisationen evtl. Stiftung Cerebral
  • Spendengelder des Gönnerverein "Heilpädagogisch-Therapeutisches Reiten Schili-Hof"

Privat

Die meisten Klienten finanzieren das Heilpädagogische Reiten aus eigenen Mitteln. Oft werden die Betroffenen von Eltern, Grosseltern, Götti und Gotti unterstützt.

Krankenkasse

Die Pferdegestützte Therapie ist keine Pflichtleistung der Krankenversicherung (Grundversicherung). Je nach Zusatzversicherung wird die Therapie teilfinanziert. Voraussetzung dafür ist der Eintrag als Therapeutin der Erfahrungsmedizin im ASCA- und EMR-Register. Dieser garantiert, dass der Anbieter eine fundierte Ausbildung hat und sich regelmässig weiterbildet. Auf der Webseite von EMR ist eine Liste von Krankenkassen  mit entsprechender Zusatzversicherung. So hat der Klient die Möglichkeit, auf das kommende Jahr die Kasse zu wechseln oder  die passende Zusatzversicherung abzuschliessen.

Grundsätzlich sollte vor Therapiebeginn eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt werden. Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass die Kosten teilweise oder gesamthaft übernommen werden.

IV

Heilpädagogisches Reiten wird von der IV nicht unterstützt. Im vom Bundesrat erstellten Therapiekatalog ist Pferdegestützte Therapie keine Leistung der IV. Hingegen wird die Hippotherapie ein physiotherapeutisches Verfahren angesehen und bei bestimmten Geburtsgebrechen oder bei Minderjährigen mit erworbenen neuromotorischen Störungen finanziert.

Organisationen

  • Pro Juventute Aargau, Region Zurzach
  • Pro Infirmis

Pro Juventute Region Zurzach

Pro Juventute signalisierte Interesse und ist unserer Arbeit gegenüber sehr positiv ein-gestellt. Sie sind vorerst an einer punktuellen Zusammenarbeit interessiert. Familien welche finanzielle Unterstützung brauchen, dürfen sich gerne an die Pro Juventute wenden. Diese entscheidet von Fall zu Fall. Pro Juventute wird von kirchlichen oder gemeinnützigen Institutionen angefragt, um Zugangsvermittlung zu bedürftigen Familien zu erhalten.  

Pro Infirmis

Leistet die Krankenkasse keine Kostenbeiträge oder sind diese ausgeschöpft, ist es möglich bei der Pro Infirmis finanzielle Unterstützung zu beantragen. Pro Infirmis ver-waltet den Fonds „Finanzielle Dienstleistungen für Behinderte (FLB)“, der aus Bund-desgeldern besteht. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine finanzielle Notlage. Die Person welche das Heilpädagogische Reiten anbietet, muss im „Erfahrungsmedizini-schen Register (EMR)“ erfasst sein.